Allgemeine Geschäftsbedingungen Tischzeit Catering UG

1. Vertragsgrundlage und Preis

Die Grundlage unserer Lieferung und Vermietung, sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind gegenüber uns nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall schriftlich vereinbart worden sind. Die gesamten Preise dieser Preisliste verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Sind in einem speziellen Fall keine Preise vereinbart, so gelten Preise der Preisliste neuesten Datums.

2. Zahlungsvereinbarungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird 10 Tage vor Veranstaltungsdatum eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der Netto-Auftragssumme fällig. Die Restzahlung nach Rechnungslegung der Tischzeit Catering UG. Zahlungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung fällig.

3. Anlieferung, Abholung

Die Anlieferungen und Abholungen erfolgen nach Absprache. Falls weitere Abholungen nötig sind oder gewünscht werden, werden diese gesondert berechnet. Abholungen am Sonntag sind nur nach Absprache möglich und werden gesondert berechnet. Je nach Entfernung berechnen wir eine Fahrtpauschale. Anlieferungen sind immer auf der Basis kalkuliert, dass der Event-Ort ebenerdig oder zumindest per Aufzug erreichbar ist. Sofern hier erschwerte Bedingungen für das Aufbauteam ohne vorherige Information durch den Auftraggeber vorgefunden werden, behält sich die Tischzeit Catering UG vor, eine Aufwandspauschale zu berechnen.

4. Geschirrbruch und Fehlmengen

Bruch, Fehlmengen oder Beschädigungen sind bei Rückgabe der Vermietungswaren anzugeben und werden gesondert in Rechnung gestellt.

5. Reklamationen und Mängel

Der Kunde hat Reklamationen und Mängel zeitnah nach der Übergabe der Lieferung zu beanstanden. Erfolgt diese Beanstandung nicht, gilt die Ware als ordnungsgemäß geliefert.

6. Bestellte Mengen und Personenvorgaben

Der Auftraggeber hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und somit seine Bestellung zu stornieren. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Tischzeit Catering UG getroffen wurden, hat Tischzeit Catering UG einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Ab Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber erlaubt sich Tischzeit Catering UG, bei einer Stornierung, auch wenn diese nur Teilleistungen betrifft, die Arbeiten zu berechnen, die für das Event bereits getätigt wurden, sowie eingekaufte Waren und Kosten bestellter Dienstleister und weiterer beauftragter Gewerke weiter zu belasten. Bei einem Rücktritt unter 7 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn, beträgt die vom Auftraggeber zu tragende Rücktrittspauschale 50 % der vereinbarten Auftragssumme. Bei Stornierung ab 3 Tage vor dem Event werden 100 % der Auftragssumme berechnet. Dem
Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, die Entstehung eines geringeren Schadens auf Seiten der Tischzeit Catering UG nachzuweisen.

7. Service- und Bearbeitungspauschale

Wir behalten uns vor, bei allen Veranstaltungen eine Service- und Bearbeitungspauschale in Höhe von 1,50 € pro Person zu erheben. Diese beinhaltet sowohl Verbrauchsmaterialien während der Veranstaltung, als auch den organisatorischen Arbeitsaufwand im Vorfeld.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

9. Schadenersatzpflicht

Wir sind dem Kunden zu Schadensersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn uns oder einem unserer leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens zur Last gelegt werden kann. Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt.

10. Eigenes Geschirr & Equipment

Sollten Sie eigenes Geschirr und Equipment benutzen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das von Ihnen gestellte Geschirr und Equipment von unserem so zu trennen ist, dass es bei der Abholung nicht versehentlich mitgenommen wird. Sollte dies dennoch der Fall sein, bemühen wir uns ihr Geschirr und Equipment in unserem Hause für Sie zur Abholung bereitzustellen, können aber für die Vollständigkeit keine Haftung übernehmen. Bei Abholung muss das Mietgeschirr in gleicher Weise wie bei der Anlieferung, sortiert, geordnet und gestapelt sein. Bei Anlieferung von Gläsern müssen diese sortenrein in den jeweiligen Körben einsortiert sein. Bei
Nichteinhaltung erlauben wir uns, den zusätzlichen Aufwand zu berechnen.

11. Änderung des Rechnungsadressaten

Tischzeit Catering weist darauf hin, dass für etwaige Änderungen des Rechnungsadressaten nach Vertragsabschluss eine gebühr von 5,00 e erhoben wird. Darüber hinaus bleibt der ursprüngliche Vertragspartner ( Schuldner) der gleiche. Des Weiteren werden Verzugszinsen in zulässiger Höhe erhoben.

12. Teilnehmerzahl

Die voraussichtliche Teilnehmerzahl ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung hat der Kunde (Auftraggeber) die genaue Teilnehmerzahl schriftlich mit zuteilen . Tischzeit Catering behält sich vor, evtl. Preisanpassungen bei veränderter Personenanzahl vorzunehmen. Kommen weniger Personen als zuletzt gemeldet, wird die zuletzt bestätigte Personenzahl abgerechnet. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

Stand 13.01.2020